Fachlexikon Personalverrechnung
1. Aufl. 2010
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L
Lagefinanzamt
Das Finanzamt, in dessen Bereich die wirtschaftliche Einheit gelegen ist (§ 22 Abs 1, 2 AVOG). Das Lagefinanzamt ist zuständig für die Feststellung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei Personengemeinschaften (zB OG oder KG), Erhebung der Umsatzsteuer und des → Dienstgeberbeitrags zum FLAF sowie für die Feststellung der Einheitswerte.
Laufender Bezug
Der Dienstnehmer erhält für seine Arbeitsleistung ein laufendes Entgelt, bei Angestellten als Gehalt, bei Arbeitern als Lohn bezeichnet. Die Form der Vergütung kann in Geld- bzw Sachbezügen erfolgen.
Laufender Bezug bei Beendigung: Der für den Beendigungsmonat gebührende laufende Bezug ist grundsätzlich nach den normalen abgabenrechtlichen Regelungen für laufende Bezüge zu behandeln, wobei allerdings im Fall einer → gebrochenen Abrechnungsperiode (Austritt während des Kalendermonats) Nachstehendes zu beachten ist:
Für die Sozialversicherung ist nicht die monatliche, sondern die tägliche → Höchstbeitragsgrundlage (entsprechend der Zahl der SV-Tage) anzuwenden.
Die Lohnsteuer ist nicht auf Basis eines monatlichen → Lohnzahlungszeitraums, sondern auf Basis von Lohnsteuertagen (somit entsprechend der Zahl der Lohnsteuertage) zu ermitteln...