Fachlexikon Personalverrechnung
1. Aufl. 2010
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Sachbezug
Sachbezüge sind nicht in Geldform geleistete Bezugsbestandteile. Sachbezüge sind entweder lohnsteuer-, abgaben- und beitragsfrei oder lohnsteuer-, abgaben- und beitragspflichtig zu behandeln.
Im EStG und ASVG werden lohnsteuer-, abgaben- und beitragsfreie Sachbezüge taxativ aufgezählt (§§ 3 und 26 EStG, § 49 Abs 3 ASVG). Die in diesen Bestimmungen angeführten Sachbezüge sind demnach von der → Lohnsteuer und von den anderen → Lohnabgaben sowie in Bezug auf die → Sozialversicherungsbeiträge befreit.
Es können dies ua sein:
unentgeltlich überlassene Arbeitskleidung und deren Reinigung,
freie oder verbilligte → Mahlzeiten und → Getränke zum Verbrauch im Betrieb,
Benützung von Einrichtungen und Anlagen, die der Dienstgeber allen Dienstnehmern oder bestimmten Gruppen seiner Dienstnehmer zur Verfügung stellt (zB von Erholungs- und Kurheimen, Kindergärten, Betriebsbibliotheken, Sportanlagen),
die unentgeltliche oder verbilligte Beförderung der eigenen Dienstnehmer und von deren Angehörigen bei Beförderungsunternehmen, die Beförderung der Dienstnehmer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte auf Kosten des Dienstgebers (→ Werkverkehr) sowie der Ersatz der tatsächlichen Kosten für Fahrten des Dienstnehmers zwischen Wo...