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Der Stiftungsvorstand als umsatzsteuerlicher Nichtunternehmer?
Anmerkungen zum EuGH-Urteil in der Rechtssache IO
Der EuGH hat im Urteil vom , IO, C-420/18, die Tätigkeiten eines Aufsichtsratsmitglieds einer Stiftung als nichtunternehmerisch beurteilt. Der vorliegende Beitrag greift dieses Urteil auf und diskutiert unter Bezugnahme auf die Aussagen des EuGH die sich daraus ergebenden Auswirkungen für einen Stiftungsvorstand, der nach der derzeitigen Praxis der Finanzverwaltung grundsätzlich als umsatzsteuerlicher Unternehmer qualifiziert wird.
1. Das Urteil des EuGH
1.1. Sachverhalt
Der zugrunde liegende Fall betrifft die umsatzsteuerliche Beurteilung der Tätigkeiten eines Aufsichtsratsmitglieds einer niederländischen Stiftung, deren Haupttätigkeit darin besteht, hilfsbedürftigen Personen dauerhaft Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Nach der Stiftungssatzung besteht der Aufsichtsrat aus mindestens fünf und höchstens zehn Mitgliedern, die für eine Amtszeit von vier Jahren ernannt werden. Die Befugnisse des Aufsichtsrats der Stiftung umfassen insb die Ernennung, Suspendierung und Entlassung der Mitglieder des Vorstands, die Festlegung ihrer Arbeitsbedingungen, die Aussetzung des Vollzugs der Entscheidungen des Vorstands, die Beratung des Vorstands, die Feststellung der Jahresabschlüsse, die Ernennung...