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SWK 28, 5. Oktober 2019, Seite 1271
Mehrwertsteuer: Folgerechtsvergütung an den Urheber eines Werkes der bildenden Kunst unterliegt nicht der Mehrwertsteuer
1.
Die Republik Österreich hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art 2 Abs 1 MwStSyst-RL verstoßen, dass sie die dem Urheber des Originals eines Kunstwerks aufgrund des Folgerechts zustehende Vergütung der Mehrwertsteuer unterwirft.
2.
Die Republik Österreich trägt die Kosten.
( Kommission/Österreich, C-51/18)