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SWK 28, 5. Oktober 2019, Seite 1271

Mehrwertsteuer: Folgerechtsvergütung an den Urheber eines Werkes der bildenden Kunst unterliegt nicht der Mehrwertsteuer

1.

Die Republik Österreich hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art 2 Abs 1 MwStSyst-RL verstoßen, dass sie die dem Urheber des Originals eines Kunstwerks aufgrund des Folgerechts zustehende Vergütung der Mehrwertsteuer unterwirft.

2.

Die Republik Österreich trägt die Kosten.

( Kommission/Österreich, C-51/18)

Rubrik betreut von: Bearbeitet von Markus Achatz (VfGH-Erkenntnisse), Gerhard Gaedke (VwGH-Erkenntnisse), Dietmar Aigner, Gernot Aigner und Michael Tumpel (EuGH-Urteile)
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