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SWK 28, 5. Oktober 2019, Seite 1258

Voraussichtliche SV-Werte für 2020

Die Aufwertungszahl für 2020 beträgt 1,031. Daraus ergeben sich, vorbehaltlich der Kundmachung im BGBl, folgende SV-Werte (in Euro) für 2020:


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Höchstbeitragsgrundlage
bis
ab
für laufende Bezüge, täglich
174
179
für laufende Bezüge, monatlich
5.220
5.370
für Sonderzahlungen, jährlich
10.440
10.740
für freie Dienstnehmer, ohne Sonderzahlungen, monatlich
6.090
6.265
Geringfügigkeitsgrenze
bis
ab
Monatlich
446,81
460,66
Grenzwert für Dienstgeberabgabe, monatlich
670,22
690,99

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