EStG 1988 § 10b. Auslaufen des Investitionsfreibetrages, BGBl. I Nr. 10/2022, gültig von 30.12.2000 bis 14.02.2022

2. TEIL SACHLICHE STEUERPFLICHT

3. ABSCHNITT

§ 10b. Auslaufen des Investitionsfreibetrages

Ein Investitionsfreibetrag nach § 10 und nach § 10a kann nur von Anschaffungs- oder Herstellungskosten geltend gemacht werden, die vor dem anfallen.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)

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