AZG | Arbeitszeitgesetz
6. Aufl. 2021
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§ 19 Wochenfreizeit
Übersicht der Kommentierung
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I. | Grundsätzliches zur Wochenfreizeit | |||
A. | Verhältnis zur KJBG-Sonntagsruhe (Abs. 1 zweiter Satz) | |||
B. | Unterschiede zur ARG-Wochenruhe? | |||
II. | Ausmaß und zeitliche Lage | |||
A. | Normalfall (Abs. 1) | |||
B. | Teilungsfälle (Abs. 1a) | |||
C. | Folgen bei bloßer Samstagsarbeit (Abs. 2) | |||
D. | Folgen bei Arbeit am Samstag und am Sonntag (Abs. 3) | |||
E. | Gastgewerberegelung (Abs. 4) | |||
F. | Lehrberufsbeschäftigungen im Rahmen der Lebensmittelproduktion (Abs. 5) | |||
G. | Ausbildung in Mischbetrieben (Abs. 5 und 6) | |||
H. | Kollektivvertragliche Zulassung von Abweichungen (Abs. 7) | |||
1. | Für welche Jugendliche | |||
2. | Inhaltliches | |||
III. | Ausnahmen für Notstandsfälle? | |||
IV. | Sanktionierung |
I. Grundsätzliches zur Wochenfreizeit
A. Verhältnis zur KJBG-Sonntagsruhe (Abs. 1 zweiter Satz)
1
Wie jede Freizeit – ob Ruhepausen, tägliche Ruhezeiten oder Sonntagsruhezeiten – ist auch die Wochenfreizeit mangels gegenteiliger Anordnung infolge des arbeitsvertraglichen Synallagmas unbezahlte Freizeit, also bloße Nichtarbeitszeit. Das Verhältnis der Wochenfreizeit zur Sonntagsruhe nach § 18 und deren wenigen Ausnahmen wird aus dem zweiten Satz des Abs. 1 deutlich. Danach ist die Sonntagsruhe – soweit sie nach § 18...