AZG | Arbeitszeitgesetz
6. Aufl. 2021
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4. Überstundenpauschale
Über das monatliche Grundgehalt von € ... (i.S.v. Pkt. ... des Dienstvertrages bzw. Dienstzettels) hinaus werden Mehrarbeit, Überstunden, Feiertagsarbeit und außerhalb der Normalarbeitszeit liegende Dienstreisezeiten durch ein Mehrleistungs- bzw. Überstundenpauschale im Ausmaß von € ________ monatlich/im Ausmaß von durchschnittlich __________ Wochenstunden/12 mal jährlich abgegolten.
Dem Arbeitgeber bleibt der Widerruf der Pauschalierung und der Übergang auf die gesonderte Vergütung tatsächlich erforderlicher Überstunden jederzeit ohne Gründe zum Ende eines jeden Kalendermonats vorbehalten.