AZG | Arbeitszeitgesetz
6. Aufl. 2021
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
1. Kurzvarianten
Dem Arbeitgeber bleibt die Änderung der Arbeitszeiteinteilung jeweils vorbehalten.
Dem Arbeitgeber bleibt die Änderung der Arbeitszeiteinteilung jeweils vorbehalten. Dies gilt auch für die Einteilung zu Arbeiten an Samstagen und Sonntagen, soweit solche gesetzlich zulässig sind.
Dem Arbeitgeber bleibt die Änderung der Arbeitszeiteinteilung sowie die Einteilung in alle Formen mehrschichtiger Arbeitsweisen jeweils vorbehalten.