AZG | Arbeitszeitgesetz
6. Aufl. 2021
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1. Viertagewoche-Zulassungs-Betriebsvereinbarung
Betriebsvereinbarung
betreffend die Zulassung regelmäßiger Viertagewochen-Arbeitszeiten gemäß §§ 4 Abs. 8 und 7 Abs 6 AZG
Geltungsbereich:
räumlich-organisatorisch: __________,
persönlich: alle __________, umfassend auch Teilzeitbeschäftigte.
Die Erbringung der Normalarbeitszeit im Rahmen einer regelmäßigen Viertagewoche gemäß § 4 Abs. 8 AZG wird zugelassen. Die Normalarbeitszeit kann an den Arbeitstagen der Viertagewoche bis zu 10 Stunden betragen.
Die Zulassung berechtigt zu entsprechenden Einzelvereinbarungen, verpflichtet aber als solche weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer zur Viertagewoche.
Eine etwaige Viertagewoche und deren Umsetzungseinzelheiten, insbesondere die Festsetzung der Arbeitstage, arbeitsfreien Tage und der Uhrzeiten der Normalarbeitszeit, werden daher jeweils zwischen Arbeitgeber und einzelnem Arbeitnehmer vereinbart. Hierbei ist die Einteilung der Arbeitszeit auch im Rahmen betrieblicher Dienstpläne jeweils mindestens zwei Wochen im Vorhinein zulässig.
Geltungsdauer:
Ab __________ auf unbestimmte Zeit, schriftlich kündbar von jeder Seite zum Ende eines Kalendermonats mit vorheriger dreimonatiger Frist.
Ab __________ befristet auf __________ Monate/Jahr(e). Die B...