AZG | Arbeitszeitgesetz
6. Aufl. 2021
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S. 1442d) Pauschalistenklausel
In Fällen von Überstundenpauschalen oder All-In-Entgelten gelten die zum Ende einer Gleitperiode bestehenden Salden an Zeitguthaben im jeweiligen Überschreitungsumfang als Mehr- bzw. Überstunden, die - zusätzlich zu außerhalb des Gleitzeitrahmens geleisteten Überstunden - auf die Pauschalen bzw. All-In-Entgelte anrechenbar sind und daher wegen erfolgter Bezahlung gekappt werden.