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Schrank

AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

6. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4131-7

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Dokumentvorschau
Schrank - AZG | Arbeitszeitgesetz

§ 9 Höchstgrenzen der Arbeitszeit

Franz Schrank

Gesetzesmaterialien

EB IA 303/A BlgNR XXVI. GP

„Zu § 9 Abs. 1 bis 3 AZG:

Gemäß dem Regierungsprogramm wird die tägliche Höchstarbeitszeit von zehn auf zwölf Stunden und die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 50 auf 60 Stunden erhöht (Abs. 1).

In der Aufzählung der Ausnahmen (Abs. 2 und 3) von diesen Grenzen werden alle Bestimmungen gestrichen, die keine Arbeitszeit von mehr als 12 bzw. 60 Stunden zulassen. Auch nach § 7 Abs. 2 war bisher eine Wochenarbeitszeit von mehr als 60 Stunden nicht möglich.“

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Was regelt § 9 eigenständig, was nicht?
13
II.
Einzelfragen
A.
Höchstgrenzen der Gesamtarbeitszeit (Abs. 1)
1.
Einzeltagsgrenze
4
2.
Einzelwochengrenze
5
3.
Gemeinsames
5a6
B.
Höchstgrenze der durchschnittlichen Tagesarbeitszeit?
7, 8
C.
Höchstgrenze der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit (Abs. 4)
1.
Inhaltliches zur Durchrechnung
916
2.
Zu den Ausnahmen
1719

I. Was regelt § 9 eigenständig, was nicht?

1

§ 9 enthält im Wesentlichen nur zwei eigenständige Regelungen:

Abs. 1 normiert die grundsätzlichen allgemeinen Höchstgrenzen der Gesamtarbeitszeit am Einzeltag und in der Einzelwoche, konkret die Tagesgrenze mit 12 Stunden und die Einzelwochengrenze mit 60 Stunden (bis En...

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