ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
14. Aufl. 2023
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 181b Bemessungsgrundlage in der Unfallversicherung gemäß Abs. 1 Z 3 lit. h, i und l
1
Für Kindergartenkinder, Schüler und Studenten ist die BMG für Barleistungen nach im Gesetz selbst geregelten festen Beträgen abhängig vom Lebensalter bei Anfall der Leistung (arg: „gebühren“) zu bilden. Die aktuellen BMG nach BGBl I 2002/140 sind nach der ausdrücklichen Übergangsbest des § 600 Abs 9 nur auf VF anzuwenden, die nach dem eingetreten sind.
2
Der feste Betrag nach § 181b Abs 1 bleibt perpetuiert, weil auf die teilvers Kindergartenkinder, Schüler und Studenten § 180 über die Neufestsetzung der BMG nach Abschluss der Berufsausbildung nach Abs 2 nicht anzuwenden ist.
3
Die aktuellen Werte für 2023 betragen (BGBl II 2022/459): gem lit a 11.391,32 €, gem lit b 15.189,90 €, gem lit c 22.784,41 €.