ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
14. Aufl. 2023
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§ 29 Sachliche Zuständigkeit der Träger der Pensionsversicherung
1
Zum Verfahrensrecht s § 352 ff.
2
Für die Festsetzung von Überweisungsbeträgen in der PV gem § 314 Abs 1 ist, da dies eine Verwaltungssache darstellt, nicht die Träger der KV sondern die PVA zuständig (VwGH Ra 2019/08/0148).