ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
14. Aufl. 2023
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§ 471i Träger der Krankenversicherung
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§ 471i ist auf den Fall nicht anwendbar, dass neben einer Beschäftigung, deren Entgelt die Geringfügigkeitsgrenze überschreitet, lediglich eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt wird (VwGH 2010/08/0161).