ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
14. Aufl. 2023
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§ 132c Sonstige Maßnahmen zur Erhaltung der Volksgesundheit
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Dabei handelt es sich ebenfalls um eine Pflichtaufgabe des KVT. Der Maßnahmenkatalog wird entsprechend den Erfordernissen und medizinischen Entwicklungen erweitert (vgl verschiedene Impfungen). Die Gesundheitsförderung zielt auf die Verminderung der gesundheitsriskanten Faktoren im Leben und in der Arbeitswelt ab. Dies soll insbesondere durch verstärkte Aufklärung und Beratung geschehen (vgl Binder in Tomandl/Felten, System, 201 f mwN; Pöltner/Pacic, § 132c Anm 1 ff; siehe auch Ivansits, Das Recht der Prävention und Gesundheitsförderung in der österreichischen Sozialversicherung, DRdA 2015, 500).
Im Gegensatz zu „Pflichtleistungen“ sind „Pflichtaufgaben“ ihrer Rechtsnatur nach freiwillige Leistungen des SVT (vgl § 116 Rz 8, § 117 Rz 3 f, § 121 Rz 8), auf die kein individueller Rechtsanspruch besteht (10 ObS 258/02t; 10 ObS 21/21t). Die humangenetische Vorsorgemaßnahme durch eine pränatale Diagnose ist explizit in Z 1 als eine solche Vorsorgemaßnahme angeführt. Da die Regeln über die Erstattung der Kosten bei der Inanspruchnahme von Wahlärzten (in § 131 ff) schon ihrem Wortlaut nach nur auf Krankenbehandlungen anzuwenden sind...