ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
14. Aufl. 2023
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 73 Beiträge in der Krankenversicherung für Pensionisten (Übergangsgeldbezieher)
1
Abs 1: Ist der Wert dieser auszuzahlenden Anspruchspension in einer ausländischen Währung angegeben, so ist – ähnlich der Bewertung eines Sachbezugs – ihr Wert in Euro nach dem den Verkehrswert abbildenden Umrechnungskurs zu dem Zeitpunkt zu bemessen, zu dem sie auszuzahlen ist (VwGH 2017/08/0002).
2
Abs 5: Der Aufteilungsschlüssel für das Kalenderjahr 2019 wurde in der VO der BMSGK über den Aufteilungsschlüssel in der KV der Pensionist/inn/en (BGBl II 2020/458) kundgemacht.