BAO | Bundesabgabenordnung
6. Aufl. 2017
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§ 265
Literatur: Wisiak, Beschwerdevorlage ohne Beschwerdevorentscheidung, ; Rauscher, Beschwerdevorlage ohne Beschwerdevorentscheidung zur Wiederaufnahme des Verfahrens, ; Rauscher, Zweck, Nutzen und Lasten eines Vorlageberichts zur Bescheidbeschwerde, ; Knechtl, Ein Vorlagebericht ist kein Anbringen, ; Unger, Konsequenzen einer Direktvorlage von Beschwerden, ; Summersberger, Von der Einbringung der Beschwerde bis zum Erkenntnis in der Findok, BFGjournal 2016, 413.
1
§ 265 Abs 1 (idF FVwGG 2012) entspricht im Wesentlichen inhaltlich dem bisherigen ersten Satz des § 276 Abs 6.
Neu ist, dass nach § 265 Abs 2 die Vorlage der Bescheidbeschwerde jedenfalls auch die Vorlage von Ablichtungen (Ausdrucken)
des angefochtenen Bescheides,
der Beschwerdevorentscheidung,
des Vorlageantrages und
von Beitrittserklärungen
zu umfassen hat.
2
§ 265 Abs 2 soll (ebenso wie § 265 Abs 3 über die Inhaltserfordernisse für den Vorlagebericht) den Verwaltungsgerichten den Überblick über die strittigen Sach- und Rechtsfragen erleichtern (ErlRV 2007 BlgNR 24. GP, 18). Unklar ist allerdings, was in § 265 Abs 3 unter „eine Stellungnahme der Abgabenbe...