AktG | Aktiengesetz, Band I und II
1. Aufl. 2012
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§ 241 Wirkung der Eintragung
Literatur
Kalss/Eckert, Änderungen im Aktien- und GmbH-Recht durch das GesRÄG 2007, GesRZ 2007, 222; Kastner, Die GmbH-Gesetz-Novelle 1974, JBl 1974, 337; Umlauft, Das Verbot des Erwerbes eigener Anteile nach § 81 GmbHG unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die GmbH & Co KG, NZ 1989, 57; Winkler/Mutz, Untergang eines Pfandrechtes an einem Gesellschaftsanteil bei Umgründungen, RdW 2005, 662; siehe auch Vor § 239–253.
Internationale Literatur
Senger/Vogelmann, Die Umwandlung von Vorzugsaktien in Stammaktien, AG 2002, 193; siehe auch Vor § 239–253.
Übersicht der Kommentierung
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Rz | |||
I. | Grundlagen | ||
A. | Inhalt und Zweck | ||
B. | Entwicklung | ||
C. | Parallelvorschriften | ||
II. | Wirkung der Eintragung | ||
A. | Gesellschaft und Gesellschafter | ||
B. | Sonderfragen | ||
III. | Fortbestehen der Rechte Dritter (Satz 2, 2. HS) | ||
IV. | Aufsichtsrat (Satz 3) | ||
A. | Kapitalvertreter | ||
B. | AN-Vertreter |
I. Grundlagen
A. Inhalt und Zweck
1
In § 241 AktG spiegelt sich der identitätswahrende Charakter des Rechtsformwechsels deutlich wider: Die Aktiengesellschaft besteht gem Satz eins ab Eintragung in das Firmenbuch in ihrem neuen „Rechtskleid“ als GmbH weiter; das Grundkapital wird zum Stammkapital, die Aktien zu Geschäftsanteilen, die Aktionäre zu Gesellschaftern ein...