BankArchiv - ÖBA

Editorial

Editorial

Aufsatz von Markus Bunk, ÖBA 1/2015, 1

Newsline

Newsline

Aufsatz von Franz Rudorfer, ÖBA 1/2015, 2

Neues in Kürze

National

FMA Rundschreiben zu Fit & Proper-Tests von Geschäftsleitern und Aufsichtsratsmitgliedern

ÖBA 1/2015, 7

International

EBA veröffentlicht Konsultationspapier iZm Abwicklungsinstrumenten

ÖBA 1/2015, 7

EIOPA veröffentlicht technische Durchführungsstandards zu Genehmigungsprozessen im Rahmen von Solvency II

ÖBA 1/2015, 8

Berichte und Analysen

Der Entwurf einer Verordnung über die Meldung und Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften

Aufsatz von Philipp von Schrader, ÖBA 1/2015, 9

Umbruch des Finanzsektors in Österreich durch die Implementierung des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen 2010

Aufsatz von Michael Andreasch, ÖBA 1/2015, 12

Fachbeiträge

Die ergänzende Auslegung von Verbraucherverträgen im Lichte des Europarechts

Aufsatz von Petra Leupold und Martin Ramharter, ÖBA 1/2015, 16

Identitätsfeststellung durch amtliche Lichtbildausweise gemäß § 40 BWG

Anmerkungen zum Erkenntnis des VwGH v

Aufsatz von Thomas Trentinaglia, ÖBA 1/2015, 42

Rechtsprechung

Zivilrechtliche und strafrechtliche Entscheidungen

Zum Schutzzweck von §§ 22 ff, § 39 BWG

Aufsatz von Thomas Seeber, ÖBA 1/2015, 53

Anlegerschaden: Leistungs- oder Feststellungsklage?

ÖBA 1/2015, 60

Haftung des Kunden für Schäden der Bank aus Erfüllung einer Wertpapierkommission

ÖBA 1/2015, 63

Zur Solidarhaftung mehrerer Anfechtungsgegner

ÖBA 1/2015, 65

Ansprüche gegen die WAG-Anlegerentschädigungseinrichtung verjähren in 30 Jahren

ÖBA 1/2015, 68

Fehlberatung beim FX-Kredit: Kunde kann nur auf Feststellung klagen, nicht auf Leistung

ÖBA 1/2015, 70

Zur Abtretung von Ansprüchen aus einer Bankgarantie

ÖBA 1/2015, 70

Zu Zinsanpassungsklauseln beim Unternehmerkredit

ÖBA 1/2015, 71

Unzulässiges Feststellungsbegehren unterbricht Verjährungsfrist!

ÖBA 1/2015, 72

Zum Modus der Sicherungszession von Mietzinsforderungen

ÖBA 1/2015, 72

Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) und Gericht 1. Instanz (EuG)

Nach Art 22 Abs 1 Prospekt-VO zwingend aufzunehmende Informationen, die zwar im Zeitpunkt der Veröffentlichung des Basisprospekts nicht bekannt waren, jedoch bei Veröffentlichung eines Prospektnachtrags, sind in den Nachtrag aufzunehmen, wenn sie einen für die Wertpapierbeurteilung wichtigen neuen Umstand oder eine wesentliche Unrichtigkeit oder Ungenauigkeit darstellen

ÖBA 1/2015, 73