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ÖBA 1, Jänner 2015, Seite 7

EBA veröffentlicht Konsultationspapier iZm Abwicklungsinstrumenten

Die Europäische Bankenaufsicht (EBA) veröffentlichte am Technische Standards (RTS) zu Kriterien für die Berechnung von Mindestbeträgen an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten (minimum requirement for own funds and eligible liabilities – MREL) gemäß Richtlinie 2014/59/EU (BRRD).

Um zu verhindern, dass die von Instituten eingegangenen Verbindlichkeiten die Effektivität des bail-in-Instruments oder anderer Abwicklungsinstrumente reduzieren, und um einer Ansteckungsgefahr oder einem „Bank Run“ entgegenzuwirken, werden gemäß Artikel 45 der BRRD bzw § 100 des BaSAG stabile Mindestbeträge an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten definiert, die von den Instituten zu jeder Zeit einzuhaltenS. 8 sind. Diese Mindestbeträge errechnen sich als Anteil an den Gesamtverbindlichkeiten und -eigenmitteln der Institute. Durch sie soll sichergestellt werden, dass im Zuge einer Abwicklung Verluste hauptsächlich von Aktionären und Gläubigern getragen werden und dass kritische Geschäftsfunktionen auch ohne öffentliche Finanzierung weitergeführt werden können. Die Mindestanforderungen sollen von den Abwicklungsbehörden – im Falle Österreichs der FMA – auf E...

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