BankArchiv - ÖBA

Berichte und Analysen

Von der Notwendigkeit eines europäischen Rahmenwerks für Immobilienfonds – kommt jetzt der Durchbruch?

Aufsatz von Armin J. Kammel und Kurt Rossmüller, ÖBA 6/2009, 407

Finanzverhalten privater Haushalte 2008 vor der Hintergrund der verschärften Finanzmarktkrise

Aufsatz von Michael Andreasch, ÖBA 6/2009, 415

Pensionskassen und Betriebliche Vorsorgekassen in Österreich

Das Jahr 2008 im Überblick

Aufsatz von Fritz Janda, ÖBA 6/2009, 420

Bankenaufsicht in Österreich

Aufsatz von Boris Grabovickic, Mirsada Dugonjic und Lisa Zinnöcker, ÖBA 6/2009, 425

Österreichs M&A-Markt 2008

Aufsatz von Manfred Moschner, ÖBA 6/2009, 433

Fachbeiträge

Eigenkapitalerfordernisse für Wertpapierfirmen nach § 9 WAG 2007

Aufsatz von Brigitta Jud und Simon Mair, ÖBA 6/2009, 442

Gedanken zur Unabhängigkeit des Sachverständigen nach § 103 SolvaV

Aufsatz von Georg Weissel, ÖBA 6/2009, 452

Rechtsprechung

Zivilrechtliche und strafrechtliche Entscheidungen

Die Grundsätze der Anscheinsvollmacht finden auf die Verwendung der durch „Phishing“ erlangten Daten keine Anwendung

Aufsatz von Peter Bydlinski, ÖBA 6/2009, 457

Wird eine Zahlung im Namen des Schuldners, der als Einzahler aufscheint, getätigt, ist die Überweisung nach dem maßgeblichen Empfängerhorizont als solche des Schuldners anzusehen, unabhängig davon, ob der Schuldner oder ein Dritter geleistet hat

Aufsatz von Paul Oberhammer, ÖBA 6/2009, 462

Eine bloße Änderung der Geschäftsbedingungen, die zudem keine Gewähr dafür bietet, daß sich das Unternehmen nicht für bereits bestehende Verträge auf eine frühere Fassung beruft, reicht keinesfalls aus, um die Wiederholungsgefahr zu beseitigen

Aufsatz von Peter Apathy, ÖBA 6/2009, 469

Ist bereits im Zeitpunkt der Ausstellung der Garantieerklärung kein identifizierbarer Begünstigter vorhanden, ist die Garantie unwirksam

ÖBA 6/2009, 473

Für das Mäßigungsrecht nach § 25d KSchG ist nicht erforderlich, daß die Hauptschuld eine Kreditverbindlichkeit ist

ÖBA 6/2009, 475

Eine Stimmrechtsentscheidung, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Abstimmung über den Zwangsausgleich (Zahlungsplan) steht, ist trotz des Rechtsmittelausschlusses des § 93 Abs 4 KO im Bestätigungsverfahren voll überprüfbar

ÖBA 6/2009, 477