Sind Vorschriften des Arbeitgebers zu Bekleidung, Schmuck, Tätowierungen und Piercings zulässig?
Zulässigkeit von Einschränkungen kann aus Kundenvorstellungen und arbeitnehmerschutzrechtlichen Gründen abgeleitet werden
Aufsatz von Dr. Thomas Rauch, ASoK 9/2006, 327