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Bundesgesetz, mit dem das ASVG, das GSVG, das BSVG, das B-KUVG, das AlVG 1977 und das SUG geändert werden (Sozialrechts-Änderungsgesetz 2006 - SRÄG 2006)
Bundesgesetz, mit dem das ASVG, das GSVG, das BSVG, das B-KUVG, das AlVG 1977 und das SUG geändert werden (Sozialrechts-Änderungsgesetz 2006 - SRÄG 2006) - BGBl. I Nr. 131/2006
Nachdem im Bundesrat Einspruch gegen das SRÄG 2006 erhoben wurde, hat der Nationalrat in seiner Plenarsitzung am einen Beharrungsbeschluss gefasst.
Folgende Änderungen gegenüber der Regierungsvorlage - bereits in ASoK 2006, 192 f. vorgestellt - sind hervorzuheben:
S. 356Ergänzungen im Zusammenhang mit der E-Card (In-Kraft-Treten am )
Die in der Regierungsvorlage vorgesehene Bestimmung betreffend die Aufrechnung des Service-Entgelts für die E-Card mit der Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes ist entfallen, da diese Regelung Eingang in das KBGG gefunden hat (Bundesgesetz, mit dem das KBGG geändert wird, BGBl. I Nr. 97/2006).
Auf Wunsch der Karteninhaberin/des Karteninhabers dürfen zu privaten Zwecken auf der E-Card der Name, das Geburtsdatum und das Geschlecht der Person, für die die E-Card ausgestellt wurde, gespeichert werden. Ebenso darf auf Wunsch der Pensionistinnen und Pensionisten auf der E-Card auch der Anspruch auf eine Pension aus der gesetzlichen Pensionsversicherung oder auf einen Ruhe- und Versorgungsgenuss dokumentiert werden.