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Der Ministerialentwurf zum „Familienbonus Plus“
Systematische und unionsrechtliche Gesichtspunkte
Mit dem Ministerialentwurf zum „Familienbonus Plus“ schickt die Bundesregierung den ersten großen Punkt ihrer im Steuerrecht angekündigten Maßnahmen in Begutachtung. Dabei werden medial nicht gerade geringe Erwartungen geschürt: Mit den geplanten Neuerungen sieht die Regierung Österreich auf dem Weg zum „familienfreundlichsten Land Europas“ und spricht von der „größte[n] steuerliche[n] Entlastung für Familien (…), die es jemals in Österreich gab“. Im Hinblick auf das geschätzte Volumen mag dies zutreffen. So wird vonseiten des BMF mit 1,6 Mio betroffenen Kindern und einem Abgabenentgang bzw Gesamtaufwand von rd 1,2 Mrd Euro kalkuliert. In rechtlicher Hinsicht lässt sich die geplante Novellierung hingegen auf einige wenige Punkte zusammenfassen. Trotz der überschaubaren legistischen Änderungen werden dabei jedoch durchaus einige Strukturmerkmale des österreichischen Systems der „Familienbesteuerung“ neu ausgerichtet. Zudem soll die steuerliche Familienförderung, wie dies auch für die Familienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag geplant ist, für Kinder im Ausland nach dem dort jeweils herrschenden Preisniveau indexiert werden. Bei den steuerlichen Maßnahmen sollen dadurch 45 Mio Euro ...