Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 19, 1. Juli 2018, Seite 838

„Familienbonus Plus“ passiert Finanzausschuss

Aktualisierter Fragen-Antworten-Katalog des BMF

(SWK) – In seiner Sitzung am hat der Ministerrat die Regierungsvorlage zum Jahressteuergesetz 2018 (JStG 2018) inklusive des sogenannten „Familienbonus Plus“ beschlossen (RV 190 BlgNR 26. GP). Der Finanzausschuss des Nationalrats hat die RV unverändert am mehrheitlich beschlossen. Der Absetzbetrag soll ab 2019 in Höhe von 1.500 Euro pro Kind und Jahr zustehen. Im Gegenzug sollen der Kinderfreibetrag und die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten entfallen. Das BMF hat auf seiner Webseite den Fragen-Antworten-Katalog auf Basis der Regierungsvorlage aktualisiert, den wir im Folgenden abdrucken. Die Beschlussfassung des JStG 2018 im Nationalrat bzw Bundesrat ist bereits für Juli 2018 vorgesehen. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.

1. Was ist der Familienbonus Plus, und in welcher Höhe steht er zu?

Der Familienbonus Plus ist ein Absetzbetrag in der Höhe von 1.500 Euro pro Kind und Jahr bis zum 18. Lebensjahr des Kindes und bedeutet, dass sich die Steuerlast um bis zu 1.500 Euro pro Jahr reduziert. Nach dem 18. Geburtstag des Kindes steht ein reduzierter Familienbonus Plus in Höhe von 500 Euro jährlich zu, sofern für dieses Familienbeihilfe bezogen wird.

Von dieser Maßna...

Daten werden geladen...