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SWK 15, 20. Mai 2018, Seite 667

Unionsrechtliche Überlegungen zur länderweisen Indexierung des „Familienbonus Plus“

Rechtfertigung und Verhältnismäßigkeit der geplanten Regelung

Michael Lang und Andreas Langer

Bräumann hat sich jüngst mit dem geplanten „Familienbonus Plus“ auseinandergesetzt und diese Form des Absetzbetrags ua aus unionsrechtlicher Sicht analysiert. Die Höhe dieses Absetzbetrags soll für in Österreich unbeschränkt Steuerpflichtige, deren Kinder sich in einem anderen EU- oder EWR-Staat oder der Schweiz aufhalten, nach dem Preisniveau des jeweiligen Staates entsprechend den von Eurostat veröffentlichten Indizes angepasst werden. Nach Bräumann ist für die Unionsrechtskonformität dieser Regelung entscheidend, ob sie der VO (EG) 883/2004 unterliegt. Im Ergebnis hält er es für wahrscheinlich, dass die länderweise Indexierung des „Familienbonus Plus“ mit dem Unionsrecht nicht in Einklang zu bringen ist. Diese These soll hier kritisch hinterfragt werden.

1. Zum „Familienbonus Plus“

Nach § 33 Abs 3a EStG idF des Ministerialentwurfs soll für jedes Kind, für das Familienbeihilfe nach dem FLAG gewährt wird und das sich ständig innerhalb eines Mitgliedstaates der EU, des EWR oder der Schweiz aufhält, auf Antrag ein Familienbonus Plus ausgezahlt werden. Der neue Absetzbetrag soll für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 1.500 Euro, für volljährige Kinder 500 Euro betragen. Kommt die Anwendung meh...

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