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iFamZ 4, August 2018, Seite 193

Der steuerliche Familienbonus Plus in der Unterhaltsbemessung

Auswirkungen auf Unterhaltsbemessungsgrundlage und Anrechnung von Transferleistungen

Hermann Peyerl

Dieser Beitrag gibt einen Überblick über den neuen Familienbonus Plus und dessen Berücksichtigung bei der Bemessung des Kindesunterhalts.

I. Der Familienbonus

A. Absetzbetrag

Der Familienbonus wird unter den steuerlichen Absetzbeträgen in § 33 EStG geregelt. Er ist als erster Absetzbetrag von der sich aufgrund des Einkommensteuertarifs errechneten Steuer abzuziehen. Durch den Familienbonus kann kein Steuerbetrag unter null zustande kommen. Sehr wohl kann es aber durch andere – in weiterer Folge abzuziehende – Absetzbeträge (zB den Verkehrsabsetzbetrag) wie schon bisher zu einer Einkommensteuer unter null und gem § 33 Abs 8 EStG zu einer SV-Rückerstattung bzw einer Rückerstattung des Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrags kommen.

Der Familienbonus kann entweder vom Familienbeihilfenberechtigten oder dessen (Ehe-)Partner, wahlweise auch von beiden je zur Hälfte, geltend gemacht werden. Die Aufteilung ist bei gleichbleibenden Verhältnissen jeweils für das gesamte Kalenderjahr einheitlich zu beantragen. Gleichbleibende Verhältnisse liegen nach den ErlRV insb dann vor, wenn sich während des Jahres an der familiären Situation nichts ändert (zB ganzjährig aufrechte Ehe bzw Lebensgemeinschaft). Als geänder...

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