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Was ist nun mit dem Familienbonus Plus?
2019 ergingen einige E des OGH zur Frage, wie sich der mit neu eingeführte Familienbonus Plus (FB+) auf die Bemessung des KindUh auswirkt. In der Literatur führten diese E zu einer regen Diskussion. Bislang schien es, als ob die Rsp mit der üblichen „Anrechnungsformel“ weiterarbeiten wollte. Mit der E 4 Ob 150/19s möchte der 4. Senat nun eine Kehrtwende einleiten und spricht aus, dass die vom VfGH gebotene steuerliche Entlastung mit der Einführung des FB+ erreicht wird. Es soll daher zu einer Entkoppelung des Unterhaltsrechts vom Steuerrecht kommen. Der vorliegende Beitrag beleuchtet die wesentlichen Neuerungen in der Rsp.
I. Der FB+ im EStG
A. Überblick über die Berücksichtigung von Unterhaltslasten im Steuerrecht
Familiäre Unterhaltsleistungen stellen unvermeidbare Privatausgaben dar, die der Existenzsicherung der Familie des Steuerpflichtigen dienen. Generell dürfen die für den Haushalt des Steuerpflichtigen und für den Unterhalt von Familienangehörigen aufgewendeten Beträge bei der Bemessungsgrundlage der Einkommenssteuer nicht abgezogen werden (§§ 20 Abs 1 Z 1 iVm 34 Abs 7 EStG). Man will damit eine Ungleichbehandlung von Steuerpflichtigen verhindern, weil bei Besserverdienern mit höherem Grenzsteuersatz eine höher...