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iFamZ 4, August 2020, Seite 227

Familienbonus Plus und Unterhalt volljähriger Kinder

iFamZ 2020/110

§ 231 ABGB, § 33 Abs 3a EStG

Mit der Einführung des Familienbonus Plus (gemeinsam mit dem schon bestehenden Unterhaltsabsetzbetrag) hat der Steuergesetzgeber die Vorgabe des VfGH, die im Vergleich zu einer nicht unterhaltspflichtigen Person verminderte Leistungsfähigkeit durch eine entsprechende Verminderung ihrer Steuerlast zu berücksichtigen, undifferenziert erfüllt und die steuerliche Berücksichtigung der Unterhaltslast – auch hinsichtlich der volljährigen Unterhaltsberechtigten – zur Gänze in das Steuerrecht verlagert.

Die 2002 bzw 2007 geborenen Kinder E und M befinden sich in Pflege und Erziehung der einkommens- und vermögenslosen Mutter. Der mittlerweile volljährige A befand sich vor Erlangung der Volljährigkeit ebenfalls in deren Pflege und Erziehung. Der geldunterhaltspflichtige Vater ist aufgrund einer vor Gericht geschlossenen Vereinbarung vom zu monatlichen Unterhaltsleistungen von 230 Euro für A und E und von 217 Euro für M verpflichtet. Er verfügt über ein monatliches DurchS. 228 schnittsnettoeinkommen inklusive Sonderzahlungen von 1.625,53 Euro und hat keine weiteren Sorgepflichten.

Die Kinder beantragten eine Erhöhung ihres Unterhalts, weil sich das Einkommen des Vaters ...

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