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SWK 25, 1. September 2022, Seite 986

Indexierung von Familienbegünstigungen für Kinder im Ausland rückwirkend aufgehoben

Klares Ende einer umstrittenen Regelung

Peter Bräumann

Am beurteilte der EuGH die Anpassung österreichischer Familienleistungen an ausländische Preisniveaus in Abhängigkeit vom Wohnstaat eines Kindes als unionsrechtswidrig. Diese sogenannte Indexierung betraf die Familienbeihilfe (mit Kinderabsetzbetrag) und die kinderbezogenen Absetzbeträge in der Einkommensteuer (Familienbonus Plus, Alleinverdiener- und -erzieherabsetzbetrag, Unterhaltsabsetzbetrag sowie Kindermehrbetrag) seit 2019, wenn die Kinder der Anspruchsberechtigten ihren ständigen Aufenthalt nicht in Österreich hatten. Das EuGH-Urteil hätte für die Rechtspraxis einige schwer zu beantwortende Folgefragen aufgeworfen. Mit BGBl I 2022/135 wurde daher rasch eine normative Lösung zur Beseitigung der unionsrechtswidrigen Regelungen mit entsprechenden Übergangsbestimmungen verabschiedet. Das Urteil und seine Folgen für Betroffene stehen im Zentrum dieses Beitrags.

1. Unionsrechtswidrige Indexierung nach alter Rechtslage

Mit dem JStG 2018 und BGBl I 2018/83 wurde eine Reihe von Regelungen eingeführt, denen zufolge die österreichische Familienbeihilfe sowie alle kinderbezogenen Absetzbeträge des EStG (darunter auch der neu geschaffene Familienbonus Plus) der Höhe nach von jenem Staat abhä...

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