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Umfassende Reformen der steuerlichen Familienförderung
Der neue „Familienbonus Plus“ und die umstrittene Indexierung familienbezogener Steuererleichterungen bei Kindern im Ausland
Anfang Juli 2018 wurde das Jahressteuergesetz 2018 (JStG 2018), die „erste größere Steuerreform der ÖVP-FPÖ-Regierung“, „trotz scharfer Kritik“ verabschiedet. Einen Schwerpunkt dieses Gesetzesvorhabens bilden beträchtliche Umgestaltungen der Familienförderung im Einkommensteuerrecht. Im Zentrum steht die Einführung eines (auch im Gesetz so bezeichneten) „Familienbonus Plus“, der mit einer Steuerreduktion von bis zu 1.500 € je Kind und Kalenderjahr und einem geschätzten Gesamtvolumen von 1,5 Mrd € vonseiten der Bundesregierung als „größte steuerliche Entlastung für Familien […], die es jemals in Österreich gab“, bezeichnet wird. (Politischen) Widerstand erregen jedoch zwei Aspekte: Erstens setzt die Begünstigung für ihre volle Wirksamkeit ein Einkommen in bestimmter Höhe voraus, wogegen Geringverdienern im ungünstigsten Falle keinerlei Vorteile zukommen können. Zweitens wird der Familienbonus Plus wie künftig auch die bereits bestehenden steuermindernden Familienabsetzbeträge im EStG bei Anspruchsberechtigten, deren Kind(er) im EU-/EWR-Ausland oder der Schweiz lebt (leben), entsprechend dem Preisniveau des jeweiligen Staates im Vergleich zu Österreich indexiert (analog den Regierungsplä...