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SWK 1-2, 5. Jänner 2023, Seite 43

Regelbedarfssätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2023

, 2022-0.918.544, BMF-AV 2022/160.

Bezüglich der Voraussetzungen für die Anwendung der Regelbedarfssätze wird auf die Ausführungen in den Rz 795 bis 804 LStR verwiesen. Die monatlichen Regelbedarfssätze werden jährlich per 1. 1. angepasst. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können daraus nicht abgeleitet werden.


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Altersgruppe
Regelbedarfssätze
0 bis 5 Jahre
320 Euro
6 bis 9 Jahre
410 Euro
10 bis 14 Jahre
500 Euro
15 bis 19 Jahre
630 Euro
20 Jahre oder älter
720 Euro

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