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Steuertermine im Februar
Am sind folgende Abgaben fällig:
Umsatzsteuer, Vorauszahlung für Dezember 2022 bzw für das 4. Quartal 2022;
Kammerumlage für das 4. Quartal 2022;
Normverbrauchsabgabe für Dezember 2022;
Elektrizitäts-, Erdgas- und Kohleabgabe für Dezember 2022;
Werbeabgabe für Dezember 2022;
Digitalsteuer vom Entgelt für Onlinewerbung für Dezember 2022;
Kapitalertragsteuer gemäß § 96 Abs 1 Z 1 lit d EStG (Überlassungseinkünfte, ausgenommen Dividenden, Bankzinsen und Stiftungszuwendungen) für Dezember 2022;
Kapitalertragsteuer gemäß § 96 Abs 1 Z 2 EStG (Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen und Derivaten) für Dezember 2022;
Kraftfahrzeugsteuer für das 4. Quartal 2022;
Lohnsteuer für Jänner 2023;
Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für Jänner 2023;
Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für Jänner 2023;
Kommunalsteuer für Jänner 2023;
Einkommensteuer, Vorauszahlung für das 1. Quartal 2023;
Körperschaftsteuer, Vorauszahlung für das 1. Quartal 2023;
die vom Grundsteuermessbetrag abgeleiteten Beiträge, die Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie die Bodenwertabgabe für das 1. Quartal 2023.