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Nichtbescheid als wirksame Verlängerungshandlung iSd § 209 BAO
Entscheidung: Ra 2022/15/0001 (Abweisung der Parteirevision).
Norm: § 209 BAO.
Sachverhalt und Verfahren: Im Verfahren zur Feststellung der Einkünfte einer Ehegatten-Vermietungsgemeinschaft für das Jahr 2005 erging im Jahr 2011 eine als Feststellungsbescheid intendierte Erledigung, die die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aufgrund von Liebhaberei mit 0 Euro feststellte. Diese Erledigung war an die zu diesem Zeitpunkt nicht mehr bestehende Miteigentumsgemeinschaft zu Handen der Ehegattin adressiert und ist ihr auch tatsächlich zugekommen. Im Jahr 2013 erließ das Finanzamt gegenüber der Ehegattin den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2005, mit dem der bisherige, im Jahr 2007 erlassene Einkommensteuerbescheid gemäß § 295 Abs 1 BAO geändert wurde.
Das BFG wies die Beschwerde ab, weil der Umstand, dass es sich bei der Erledigung aus dem Jahr 2011 (unstrittig) um einen Nichtbescheid handle, unerheblich sei, weil auch eine ins Leere gehende Amtshandlung die Verjährung verlängere und auch im Jahr 2012 weitere Verlängerungshandlungen gesetzt worden seien.
Rechtliche Beurteilung: Die Revision trägt vor, eine die Verjährung verlängernde Amtshandlung müsse erkennbar den Zweck verfolgen, den k...