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SWK 1-2, 5. Jänner 2023, Seite 35

Energiekostenzuschuss für Unternehmen wird erweitert

Quelle: Pressemitteilung des BMAW vom .

Kurz vor Weihnachten hat die Regierung beschlossen, den Energiekostenzuschuss für energieintensive Unternehmen zu verlängern und zu erweitern.

Der Energiekostenzuschuss 1 wurde mit einer eigenen Antragsphase verlängert. Der ursprüngliche Förderzeitraum für den Energiekostenzuschuss 1 galt für Februar bis September und wurde nun bis Ende Dezember 2022 verlängert.

Mit dem Energiekostenzuschuss 2, der für das gesamte Jahr 2023 gilt, werden österreichische Unternehmen in fünf Stufen gefördert. Pro Unternehmen können für 2023 Zuschüsse von 3.000 Euro bis 150 Mio Euro ausbezahlt werden, wobei in den ersten beiden Stufen bis zu einer Fördersumme von 4 Mio Euro die Voraussetzung des Nachweises einer Mindestenergieintensität entfällt.

Die Förderintensität wird in der Stufe 1 von 30 % auf 60 % verdoppelt und in der Stufe 2 von 30 % auf 50 % erhöht. Das heißt, dass in der ersten Stufe 60 % des Kostenanstiegs der Mehrkosten von Energie gefördert werden. Unterstützung gibt es in Stufe 1 ua für Treibstoffe, Strom, Erdgas, Wärme/Kälte, Dampf und Heizöl.

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