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Zur Vertrauensschutzregelung des Art 7 Abs 4 UStG
Festhalten der Identität des Abholenden als Datenschutzproblem?
Die Vertrauensschutzregelung des Art 7 Abs 4 UStG sichert unter bestimmten Voraussetzungen die Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung für den liefernden Unternehmer. Dieser Beitrag greift die Frage auf, ob die aus Art 7 Abs 4 letzter Satz UStG abgeleitete umsatzsteuerliche Verwaltungspraxis die Voraussetzungen einer rechtmäßigen Datenverarbeitung iSd Art 6 Abs 1 DSGVO erfüllt.
1. Überblick und Problemstellung
Die Vertrauensschutzregelung des Art 7 Abs 4 UStG sichert unter bestimmten Voraussetzungen die Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung für den liefernden Unternehmer. In Abholfällen ist davon auszugehen, dass der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns Genüge getan ist, wenn der Lieferant die Anforderungen des Art 7 Abs 1 UStG und des § 2 VO des Bundesministers für Finanzen über den Nachweis der Beförderung oder Versendung und den Buchnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen beachtet hat. Art 7 Abs 4 letzter Satz UStG ordnet für den Abholfall explizit an, dass der liefernde Unternehmer die Identität des Abholenden festzuhalten hat. Diese Identitätsfeststellung ist nach dem Gesetzesaufbau nicht Bestandteil des Buchnachweises, sondern dient der Realisierung der Steuerschuld des Abnehmers. Art 7 Ab...