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SWI 9, September 2013, Seite 419

Verstärkte grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Deutschland

Die Schweiz und Deutschland haben am eine Intensivierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Finanzbereich vereinbart. Die neu aufgelegte Vereinbarung (die bisherige Vereinbarung aus dem Jahr 2011 ist durch das letztlich nicht zustande gekommene Steuerabkommen zwischen den beiden Ländern hinfällig geworden) wird durch zwei Ausführungsvereinbarungen unter den Finanzmarktaufsichtsbehörden ergänzt werden. Sie beinhalten eine Intensivierung der Zusammenarbeit beim grenzüberschreitenden Angebot von Bankdienstleistungen sowie bei der Zulassung von Effektenfonds. Die Vereinbarung beruht auf Gegenseitigkeit und kommt beiden Ländern zugute: Der Wettbewerb wird gestärkt, die Zusammenarbeit unter Finanzmarktaufsichtsbehörden wird intensiviert, und der Verbraucherschutz wird gestärkt. Schweizer Finanzinstitute, welche die Vereinbarung nutzen wollen und über keine Filiale vor Ort verfügen, müssen in Deutschland die relevanten deutschen Anleger- und Verbraucherschutzbestimmungen einhalten. Zu diesem Zweck kann die deutsche Finanzmarktaufsicht Bafin die schweizerische FINMA bei Vor-Ort-Kontrollen begleiten. Dabei werden keine Kundendaten offengelegt.

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