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EuGH: Einlagern von Gegenständen als Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück
In seinem Urteil vom , Rs. C-155/12, RR Donnelley, hatte sich der EuGH mit der Reichweite des Begriffs der „Dienstleistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück“ zu befassen. Diese Auslegungsfrage stellte sich im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen dem polnischen Minister Finansów (Finanzminister) und der RR Donnelley Global Turnkey Solutions Poland sp. z o.o. (im Folgenden: RR), einer mehrwertsteuerpflichtigen Gesellschaft polnischen Rechts, über die für die Zwecke der Mehrwertsteuererhebung vorzunehmende Bestimmung des Ortes, an dem eine Dienstleistung im Bereich der Lagerung von Waren als erbracht gilt.
Dem Rechtsstreit lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit erbringt RR an mehrwertsteuerpflichtige Wirtschaftsteilnehmer mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten als Polen eine komplexe Dienstleistung im Bereich der Lagerung von Waren. Diese Dienstleistung umfasst u. a. die Annahme der Waren in einem Lager, ihre Unterbringung auf geeigneten Lagerregalen, ihre Aufbewahrung, ihr Verpacken für die Kunden, ihre Ausgabe sowie ihr Ent- und Verladen. Bei einigen Vertragspartnern, bei denen es sich um Lieferanten von Waren an EDV-Konzerne handelt, gehört z...