2. Teil Vergabeverfahren für öffentliche Auftraggeber
1. Abschnitt Wege der Informationsübermittlung, Dokumentation
2. Abschnitt Bekanntmachungen
3. Unterabschnitt Besondere Bekanntmachungsbestimmungen für den Unterschwellenbereich
§ 63. Arten der Bekanntmachung
Eine Bekanntmachung in Österreich hat elektronisch entweder durch eine Bekanntmachung von Aufträgen bzw. Wettbewerben oder durch eine Bekanntmachung im Wege einer Vorinformation gemäß § 65 Abs. 2 oder 3 zu erfolgen.
Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)
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