2. Teil Vergabeverfahren für öffentliche Auftraggeber
1. Hauptstück Geltungsbereich, Grundsätze
2. Abschnitt Auftragsarten
§ 6. Lieferaufträge
Lieferaufträge sind entgeltliche Verträge, deren Vertragsgegenstand der Kauf, das Leasing, die Miete, die Pacht oder der Ratenkauf von Waren, mit oder ohne Kaufoption, einschließlich von Nebenarbeiten wie dem Verlegen und der Installation, ist.
Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)
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