3. Teil Vergabeverfahren für Sektorenauftraggeber
1. Hauptstück Geltungsbereich, Grundsätze
2. Abschnitt Sektorentätigkeiten
§ 174. Förderung von Erdöl und Gas und Exploration oder Förderung von Kohle oder anderen festen Brennstoffen
Sektorentätigkeiten sind Tätigkeiten zur Nutzung eines geographisch abgegrenzten Gebietes zum Zweck der Förderung von Erdöl oder Gas oder zum Zweck der Exploration oder Förderung von Kohle oder anderen festen Brennstoffen.
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