BVergG 2018 § 7. Dienstleistungsaufträge, BGBl. I Nr. 65/2018, gültig ab 21.08.2018

2. Teil Vergabeverfahren für öffentliche Auftraggeber

1. Hauptstück Geltungsbereich, Grundsätze

2. Abschnitt Auftragsarten

§ 7. Dienstleistungsaufträge

Dienstleistungsaufträge sind entgeltliche Verträge, die keine Bau- oder Lieferaufträge sind.

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