BVergG 2018 § 45. Zusätzliche Möglichkeit der Wahl des Wettbewerbes, BGBl. I Nr. 65/2018, gültig ab 21.08.2018

2. Teil Vergabeverfahren für öffentliche Auftraggeber

2. Hauptstück Arten und Wahl der Vergabeverfahren

3. Abschnitt Nur im Unterschwellenbereich zugelassene Vergabeverfahren

§ 45. Zusätzliche Möglichkeit der Wahl des Wettbewerbes

Sofern dem öffentlichen Auftraggeber genügend geeignete Unternehmer bekannt sind, ist die Durchführung eines geladenen Wettbewerbes im Unterschwellenbereich zulässig.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
YAAAA-87503