TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
BVergG 2018 § 45. Zusätzliche Möglichkeit der Wahl des Wettbewerbes, BGBl. I Nr. 65/2018, gültig ab 21.08.2018

2. Teil Vergabeverfahren für öffentliche Auftraggeber

2. Hauptstück Arten und Wahl der Vergabeverfahren

3. Abschnitt Nur im Unterschwellenbereich zugelassene Vergabeverfahren

§ 45. Zusätzliche Möglichkeit der Wahl des Wettbewerbes

Sofern dem öffentlichen Auftraggeber genügend geeignete Unternehmer bekannt sind, ist die Durchführung eines geladenen Wettbewerbes im Unterschwellenbereich zulässig.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)

Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
YAAAA-87503