BVergG 2018 § 40. Einrichtung eines dynamischen Beschaffungssystems und Vergabe von Aufträgenaufgrund eines dynamischen Beschaffungssystems, BGBl. I Nr. 65/2018, gültig ab 21.08.2018

2. Teil Vergabeverfahren für öffentliche Auftraggeber

2. Hauptstück Arten und Wahl der Vergabeverfahren

2. Abschnitt Wahl der Vergabeverfahren im Ober- und im Unterschwellenbereich

§ 40. Einrichtung eines dynamischen Beschaffungssystems und Vergabe von Aufträgenaufgrund eines dynamischen Beschaffungssystems

Aufträge können aufgrund eines dynamischen Beschaffungssystems vergeben werden, sofern das dynamische Beschaffungssystem gemäß den §§ 161 und 162 eingerichtet und betrieben wird.

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