Suchen Kontrast Hilfe
BVergG 2018 § 372. Verhältnis zu sonstigen Rechtsvorschriften, BGBl. I Nr. 65/2018, gültig ab 21.08.2018

5. Teil Außerstaatliche Kontrolle, IMI, Statistik, Verpflichtungen nach Zuschlagserteilung und zivilrechtliche Bestimmungen

2. Hauptstück Verpflichtungen nach Zuschlagserteilung und zivilrechtliche Bestimmungen

§ 372. Verhältnis zu sonstigen Rechtsvorschriften

Im Übrigen bleiben die nach anderen Rechtsvorschriften bestehenden Ersatzansprüche, Unterlassungsansprüche sowie Kündigungs- und andere Gestaltungsrechte unberührt.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.at - Gesamte Rechtsvorschrift (RIS)

Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
YAAAA-87503