BVergG 2018 § 209. Einrichtung eines dynamischen
Beschaffungssystems und Vergabe von Aufträgen aufgrund eines dynamischen
Beschaffungssystems, BGBl. I Nr. 65/2018, gültig ab 21.08.2018
3. Teil Vergabeverfahren für Sektorenauftraggeber
2. Hauptstück Arten und Wahl der Vergabeverfahren
2. Abschnitt Wahl der Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich
§ 209. Einrichtung eines dynamischen Beschaffungssystems und Vergabe von Aufträgen aufgrund eines dynamischen Beschaffungssystems
Aufträge können aufgrund eines dynamischen Beschaffungssystems vergeben werden, sofern das dynamische Beschaffungssystem gemäß den §§ 322 und 323 eingerichtet und betrieben wird.
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