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BVergG 2018 § 190. Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Rahmenvereinbarungen und bei dynamischen Beschaffungssystemen, BGBl. I Nr. 65/2018, gültig ab 21.08.2018

3. Teil Vergabeverfahren für Sektorenauftraggeber

1. Hauptstück Geltungsbereich, Grundsätze

5. Abschnitt Schwellenwerte, Berechnung des geschätzten Leistungswertes

§ 190. Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Rahmenvereinbarungen und bei dynamischen Beschaffungssystemen

Der geschätzte Auftragswert einer Rahmenvereinbarung oder eines dynamischen Beschaffungssystems ist der für ihre gesamte Laufzeit geschätzte Gesamtwert aller aufgrund dieser Rahmenvereinbarung oder dieses dynamischen Beschaffungssystems voraussichtlich zu vergebenden Aufträge.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)

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