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BVergG 2018 § 18. Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Innovationspartnerschaften, BGBl. I Nr. 65/2018, gültig ab 21.08.2018

2. Teil Vergabeverfahren für öffentliche Auftraggeber

1. Hauptstück Geltungsbereich, Grundsätze

4. Abschnitt Schwellenwerte, Berechnung des geschätzten Leistungswertes

§ 18. Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Innovationspartnerschaften

Der geschätzte Auftragswert einer Innovationspartnerschaft ist der geschätzte Gesamtwert der Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten während sämtlicher Phasen der geplanten Innovationspartnerschaft sowie der im Rahmen der Innovationspartnerschaft zu entwickelnden und in weiterer Folge zu beschaffenden Waren, Dienst- oder Bauleistungen.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)

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