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BVergG 2018 § 174. Förderung von Erdöl und Gas und Exploration oder Förderung von Kohle oder anderen festen Brennstoffen, BGBl. I Nr. 65/2018, gültig ab 21.08.2018

3. Teil Vergabeverfahren für Sektorenauftraggeber

1. Hauptstück Geltungsbereich, Grundsätze

2. Abschnitt Sektorentätigkeiten

§ 174. Förderung von Erdöl und Gas und Exploration oder Förderung von Kohle oder anderen festen Brennstoffen

Sektorentätigkeiten sind Tätigkeiten zur Nutzung eines geographisch abgegrenzten Gebietes zum Zweck der Förderung von Erdöl oder Gas oder zum Zweck der Exploration oder Förderung von Kohle oder anderen festen Brennstoffen.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)

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